Allgemeine Geschäftsbedingungen des Behandlungsvertrages (AGB)
In den AGB wollen wir Frauen und Männer in gleicher Weise ansprechen. Der einfacheren Lesbarkeit halber verzichten wir
in den AGB auf eine gendergerechte Schreibweise.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Physiotherapie Rosenauer und jeglichen beinhaltenden oder anschließenden Behandlungen verschiedenster Art.
Mit der Nutzung einer der genannten Dienstleistungen berechtigt und akzeptiert der Patient die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2. vor Behandlungsbeginn
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie vom Haus- oder Facharzt, der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muß neben persönlichen Daten
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eine medizinische Diagnose
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die Anzahl der Behandlungseinheiten und
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die verordnete Behandlung
beinhalten.
Ohne ärztliche Verordnung können Sie unsere Leistungen nur präventiv in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie uns dies sofort mit.
Die Kosten der Behandlung werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekanntgegeben. Physiotherapie Rosenauer hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten direkt mit Physiotherapie Rosenauer als Wahlpraxis und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem jeweiligen Kassentarif an.
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
3. Ablauf der Therapie
Mit den Mitarbeitern der Physiotherapie Rosenauer vereinbaren Sie:
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Maßnahmen der Behandlung
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Behandlungsziel
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Behandlungstermine
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Behandlungsdauer
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Behandlungsfrequenz
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Kosten der Behandlung
Unsere Leistungen setzen sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen:
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persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
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behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
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für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen
individuellen Therapiematerials -
Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und einer Kopie (gegen Kostenersatz) haben
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bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur
Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen,
privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen
bei der ersten Behandlung mitzubringen sind:
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ärztliche Verordnung im Original
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großes Handtuch als Unterlage
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bequeme Kleidung
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relevante Befunde
4. Grundsätze der Behandlung
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Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung (MTD-Gesetz).
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Wissenschaft: wir orientieren uns an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
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Selbstbestimmung: wir unterbreiten Ihnen auf Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit uns abzusprechen.
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Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie uns geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, daß ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werden wir
mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.
Ein Physiotherapeut ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihres Physiotherapeuten. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrem Physiotherapeuten und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
5. Kosten der Behandlung
Die Kosten der individuell in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen von uns zu Beginn der Behandlung mitgeteilt. Wir stellen Ihnen bei Ende (oder zwischendurch) der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus. Diese Kosten sind nach Beendigung der Behandlung und dem Erhalt der Honorarnote per Banküberweisung zu begleichen. Die Fälligkeit ist der Honorarnote zu entnehmen. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung (Zahlungserinnerung) auf Euro 0 €, für die zweite Mahnung auf Euro 20 € und für die dritte Mahnung auf Euro 40 €. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen, Postgebühren und Mahnspesen.
Sollten Sie die Behandlungsserie vor Beginn des ersten Termines wieder abbrechen bzw. stornieren, stellen wir Ihnen Aufwandspauschale von 50 € für den Aufwand im Vorfeld in Rechnung.
6. Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung
Wir begleiten Sie auf Ihrem persönlichen Weg und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden wir Behandlungsziele und -Maßnahmen besprechen und vereinbaren. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie uns über Ihren Gesundheitszustand Auskunft geben und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Wir unterstützen Sie dabei durch gezielte Fragestellungen. Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen. Veränderungen während einer therapeutischen Behandlung sind sofort mitzuteilen. Erhalte wir den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, werden wir Sie darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten. Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass ein Besuch bei einem anderen Therapeuten während der Therapie kontraproduktiv ist, da sowohl eine positive als auch eine negative Behandlungsreaktion nicht zuordenbar ist. Wir behalten uns vor, die Therapie daraufhin abzubrechen. Bitte weisen Sie uns bei Auftreten proaktiv darauf hin.
7. Terminabsage
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, uns dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – mitzuteilen. Andernfalls werden jene Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung gestellt. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
8. Behandlungsende
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue ärztliche Verordnung.
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen. Sowohl Ihnen als auch uns steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen.
Gleiches gilt, wenn uns die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte
Termine dar (siehe oben).
9. Rückerstattung Behandlungskosten
Sie reichen die von uns ausgestellte Honorarnote zusammen mit der Verordnung bei Ihrem Krankenversicherungsträger
ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto des Kostenersatzes. Wir beraten Sie bezüglich
der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
10. Übermittlung von Daten via E-Mail oder anderen Diensten
Durch das Akzeptieren der ABG von Physiotherapie Rosenauer willigen Sie ein, dass Dienstgeberbestätigungen, Honorarnoten, Trainingspläne, Übungsanleitungen und dergleichen via Mail versendet werden dürfen. Diese Einwilligung beinhaltet auch die Übermittlung von Terminbestätigungen o.ä. per SMS, Telefon oder Messenger (z.B. WhatsApp).
11. Haftung von Physiotherapie Rosenauer
Physiotherapie Rosenauer übernimmt keinerlei Haftung für Wertgegenstände, Kleidungsstücke und Schuhe, die in Warte- oder Therapieräumen deponiert werden. Die Inanspruchnahme von Leistungen von Physiotherapie Rosenauer erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Physiotherapie Rosenauer haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierenden
körperlichen Schäden von Patienten. Auch für die Folgen unsachgemäß und/oder selbständig in den Räumlichkeiten von Physiotherapie Rosenauer durchgeführter Übungen haftet Physiotherapie Rosenauer nicht.
12. Datenschutzbestimmungen
Daten der Patienten werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung sowie eventuell für eigene Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Patient ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, die Physiotherapie Rosenauer zur Verfügung gestellt werden, EDV- mäßig gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden.
13. Gerichtsstand / geltendes Recht
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm. Der Gerichtsstand ist Linz und gilt
für alle Streitigkeiten zwischen Physiotherapie Rosenauer und Patienten.
14. Sonstiges
Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform ebenso ein Abgeben von Änderungen. Sollte einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht
die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als E-Mail gewahrt. Sofern der Patient eine Emailadresse bekanntgegeben hat, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch E-Mail erfolgen.
Impressum
Physiotherapie Rosenauer
Inhaberin: Maria Anna Rosenauer
Adresse: Wimmerstraße 6, 4111 Walding
Innbachstraße 21, 4072 Alkoven
Land: Österreich
Telefon: +43 650/90 12 216
E-Mail: physiomariarosenauer@gmail.com
Website: www.physio-rosenauer.at
Berufsbezeichnung: Physiotherapeutin
Berufsrechtliche Regelungen: MTD-Gesetz
Haftungsausschluss:
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